Die Verordnung zur Öffnung des §21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht uns ist am 22.03.2019 in Kraft getreten. Somit haben auch wir, als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ, die Befugnis Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge zu erstellen.
Dies gilt für Fahrzeuge, die bereits einmal zum Straßenverkehr zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L,T,C,R,S (Krafträder, land-und forstwirtschaftliche Fahrzeuge).
Nötig ist ein Gutachten nach §21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:
Nerdlen Gewerbegebiet
(Nähe Daun)
Röhrenallee 4
54552 Nerdlen
Tel. 06592 7000
EMail: info@koenigsundmorgen.de
Fax 06592 7900
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.
08:30 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Adenau
(Nähe ALDI/REWE)
Im Broel 24
53518 Adenau
Tel. 02691 7044
EMail: info@koenigsundmorgen.de
Fax 02691 7046
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.
09:00 Uhr-12:00 Uhr und 16:30 Uhr -18:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie einen Termin zu vereinbaren.