Oh Nein... Da hat's gekracht!!!
Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht auf einen kompetenten Sachverständigen seines Vertrauens!
Das Gutachterhonorar übernimmt hierbei die gegnerische Versicherung, lediglich bei Bagatellschäden kann der Versicherer dies ablehnen. Wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem Falle ein Gutachten sinnvoll ist.
Warum sollten Sie einen Sachverständigen einschalten?
Oft empfehlen die Haftpflichtversicherer keinen Sachverständigen einzuschalten, um der Schadenminderungspflicht gerecht zu werden. Dies sollten sie als Geschädigter nicht so einfach akzeptieren. Bei späteren Streitigkeiten kann der Geschädigte die Reparaturkosten nur mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens nachweisen und so sein Recht geltend machen. Weiterhin wird in den seltensten Fällen der merkantile Minderwert (Wertminderung durch den Unfall) seitens der Versicherer berücksichtigt, wenn dieser nicht durch ein Gutachten bestimmt wurde. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten oder sonstige Nachteile durch das Beauftragen des Gutachters.
Wir kümmern uns um Ihren Fall!
Sie benötigen eine Fahrzeugbewertung für Ihren Oldtimer? Sie müssen Ihr Firmenfahrzeug aus dem Betrieb aussteuern und benötigen einen unabhängig ermittelten Fahrzeugwert?
Sprechen Sie uns an. Wir stellen gemeinsam mit Ihnen fest, welche Art von Gutachten für Sie das Richtige ist. Besonders unsere parallele Tätigkeit als Prüfingenieure beudetet hierbei einen großen Erfahrung sschatz und über die GTÜ auch den Zugriff auf eine große Oldtimerdatenbank mit technischen Daten und vielen nützlichen Informationen über sehr viele Fahrzeugmodelle. Oftmals bietet es sich an, ein Wertgutachten gemeinsam mit der Untersuchung nach §23 StVZO (Gutachten H-Kennteichen) zu verbinden.
Nerdlen Gewerbegebiet
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Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie einen Termin zu vereinbaren.